Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist die Grundlage jeder Heizungsauslegung – unverzichtbar für Wärmepumpen und den hydraulischen Abgleich. Sie verhindert Über- wie Unterdimensionierung.

📐 Norm-gerecht & förderrelevant 🔥 Pflichtgrundlage für Verfahren B

Typische Anlässe

Wärmepumpen-Auslegung

Die Gerätegröße einer Wärmepumpe steht und fällt mit der korrekt berechneten Gebäudeheizlast – nicht mit Faustformeln.

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)

Für Förderungen ist der Abgleich nach Verfahren B gefordert – der setzt eine raumweise Heizlast zwingend voraus.

Heizkörperauslegung

Raumweise Werte zeigen, welche Heizflächen bei niedrigen Vorlauftemperaturen ausreichen und wo nachgerüstet werden muss.

Ablauf in 3 Schritten

Datenaufnahme

Raumgeometrie, Bauteilaufbauten, Fenster und Lüftungssituation werden erfasst – vor Ort oder aus belastbaren Plänen.

Berechnung

Norm-Heizlast je Raum und für das Gebäude nach DIN EN 12831, inkl. dokumentierter Randbedingungen.

Auswertung

Ergebnisbericht mit raumweisen Heizlasten, Empfehlung zu Vorlauftemperatur und Heizflächen.

Förderrelevanz

Die Heizlastberechnung ist Bestandteil förderfähiger Fachplanung: Beim Heizungstausch über KfW 458 und bei der Heizungsoptimierung über die BEG EM ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B nachzuweisen – Grundlage dafür ist die raumweise Heizlast.

Typische Fehler, die Geld kosten

  • Auslegung nach Verbrauch oder m²Der alte Gasverbrauch oder Quadratmeter-Faustformeln überschätzen die Heizlast häufig deutlich – die neue Anlage wird zu groß und ineffizient.
  • Sanierungsstand nicht berücksichtigtWer erst dämmt und dann heizt, muss die künftige Hülle einrechnen – sonst passt die Anlage nach der Sanierung nicht mehr.
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren A statt BDer vereinfachte Abgleich (Verfahren A) genügt den aktuellen Förderbedingungen nicht.

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