Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Nach dem Tausch von Fenstern oder umfangreicher Abdichtung ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 in vielen Fällen Pflicht – und in jedem Fall der beste Schutz vor Feuchteschäden und Schimmel.
Typische Anlässe
Fenstertausch
Werden in einem Ein-/Zweifamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.
Dachsanierung
Gleiches gilt, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.
Neubau & Kernsanierung
Bei luftdichter Bauweise muss der nutzerunabhängige Feuchteschutz nachgewiesen werden.
Ablauf in 3 Schritten
Prüfung der Notwendigkeit
Ich prüfe, ob Ihre Maßnahme ein Lüftungskonzept erfordert – dokumentiert und belastbar.
Berechnung
Ermittlung des notwendigen Luftwechsels und Prüfung, ob die Lüftung zum Feuchteschutz durch Infiltration gedeckt ist.
Systemempfehlung
Falls lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind: Vergleich der Systeme (Fensterfalzlüfter, Abluft, zentrale/dezentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung) nach Kosten, Nutzen und Umsetzbarkeit.
Förderfähig als Teil der Sanierung
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind als Einzelmaßnahme über die BEG EM förderfähig (15 %, mit iSFP-Bonus 20 %). Das Lüftungskonzept selbst ist Bestandteil der förderfähigen Fachplanungskosten.
Typische Fehler, die Geld kosten
- Konzept schlicht vergessenWird nach Fenstertausch Schimmel zum Streitfall, haftet ohne Lüftungskonzept schnell der Auftraggeber oder das ausführende Gewerk.
- „Lüften die Bewohner schon“Der Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren – Stoßlüften zählt normativ nicht.
- Anlage ohne Berechnung gekauftÜber- oder unterdimensionierte Lüftungsgeräte verursachen Zugluft, Lärm oder wirkungslosen Feuchteschutz.
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Das Erstgespräch ist kostenlos – ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.