Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Nach dem Tausch von Fenstern oder umfangreicher Abdichtung ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 in vielen Fällen Pflicht – und in jedem Fall der beste Schutz vor Feuchteschäden und Schimmel.

🏠 Pflicht nach umfangreicher Sanierung 💧 Feuchteschutz nachweisbar

Typische Anlässe

Fenstertausch

Werden in einem Ein-/Zweifamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.

Dachsanierung

Gleiches gilt, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Neubau & Kernsanierung

Bei luftdichter Bauweise muss der nutzerunabhängige Feuchteschutz nachgewiesen werden.

Ablauf in 3 Schritten

Prüfung der Notwendigkeit

Ich prüfe, ob Ihre Maßnahme ein Lüftungskonzept erfordert – dokumentiert und belastbar.

Berechnung

Ermittlung des notwendigen Luftwechsels und Prüfung, ob die Lüftung zum Feuchteschutz durch Infiltration gedeckt ist.

Systemempfehlung

Falls lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind: Vergleich der Systeme (Fensterfalzlüfter, Abluft, zentrale/dezentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung) nach Kosten, Nutzen und Umsetzbarkeit.

Förderfähig als Teil der Sanierung

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind als Einzelmaßnahme über die BEG EM förderfähig (15 %, mit iSFP-Bonus 20 %). Das Lüftungskonzept selbst ist Bestandteil der förderfähigen Fachplanungskosten.

Typische Fehler, die Geld kosten

  • Konzept schlicht vergessenWird nach Fenstertausch Schimmel zum Streitfall, haftet ohne Lüftungskonzept schnell der Auftraggeber oder das ausführende Gewerk.
  • „Lüften die Bewohner schon“Der Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren – Stoßlüften zählt normativ nicht.
  • Anlage ohne Berechnung gekauftÜber- oder unterdimensionierte Lüftungsgeräte verursachen Zugluft, Lärm oder wirkungslosen Feuchteschutz.

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Das Erstgespräch ist kostenlos – ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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